Stand März 2003

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. TM-Eventservice erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung desLieferscheins, der von der Fa. TM-Eventservice, deren Vertreter oder des von des von ihr beauftragten Spediteurs vorgelegt wird, spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. TM-Eventservice sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

§2 Angebot und Vertragsabschluß

  1. Die Angebote der Fa. TM-Eventservice sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Fa. TM-Eventservice 14 Tage gebunden. Die Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. TM-Eventservice. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Fa. TM-Eventservice nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
  2. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts- Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§3 Preise und Zahlungen

  1. Die Preise unserer Preislisten verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sofern in der Preisliste nicht anders angegeben. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert ausgewiesen.
  2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muß.
  3. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. TM-Eventservice an die in ihren Angeboten angegeben Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
  4. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Lager Trier. Die Versendung erfolgt unfrei und auf Kosten des Käufers zuzüglich eines angemessenen Verpackungsaufschlages.
  5. Bei Bestellungen unter einem Nettobestellwert unter 55Euro erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 3 Euro pro Rechnung.
  6. Regelmäßig erfolgt die Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse. Soweit nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der Fa. TM-Eventservice 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  7. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn die Fa. TM-Eventservice über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behält sich die Firma TM-Eventservice ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber, Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  8. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder eine Banklastschrift nicht eingelöst wird oder eine Zahlung einstellt, oder wenn der Firma TM-Eventservice andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Fa. TM-Eventservice die gesamte Restsumme fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks, Banklastschriften oder Wechsel angenommen hat. Die Fa. TM-Eventservice ist in diesem Falle ebenfalls berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  9. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. TM-Eventservice zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Fa. TM-Eventservice nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  10. Soweit zwischen Vertragsabschluß und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate vergehen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Fa. TM-Eventservice

§4 Vermietung

  1. Der vereinbarte Mietpreis gilt – sofern nicht anders vereinbar t- für 24h und ist grundsätzlich im Voraus zu entrichten.
  2. Mit Entgegennahme gelten die Mietgeräte als mängelfrei übergeben, falls nicht binnen 12h Mängelrügen geltend gemacht werden und der Fa. TM-Eventservice die Möglichkeit zur Ausbesserung der Mängel gegeben wird. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so ist die Fa. TM-Eventservice bemüht, alles Zumutbare zu unternehmen, um die defekten Teile auszutauschen oder Instand zu setzen. Die Fa. TM-Eventservice haftet nicht für entstandene Schäden, es sei denn, es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vor.
  3. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter besondere Sorgfaltspflichten. Wenn die Lagerung oder Aufstellung nicht in bewohnten Gebäuden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht stattfindet ist für Bewachung zu sorgen. Transportfahrzeuge sind einzuschließen. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Einsatzort ist der Fa. TM-Eventservice anzuzeigen und darf weder aufgegeben noch gewechselt werden.
  4. Der Mieter hat die Beweislast dafür zu tragen, daß er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verlust und Beschädigung zu Verhindern. Bei verspäteter oder sonstwie vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. TM-Eventservice dadurch entstanden sind, daß die Nachmietung gestört oder verhindert worden ist.
  5. Werden die gemieteten Geräte nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Fa. TM-Eventservice berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben
  6. Bei Bedienungspersonal übernehmen wir für dessen Einsatzfähigkeit keinerlei Gewährleistung, falls Mitarbeiter durch Krankheit, Unglück oder ähnlich unverschuldet Ereignisse an der Dienstausübung gehindert sind. Bei unverschuldetem Personalausfall wird die Fa. TM-Eventservice von der Leistung frei und haftet nicht für eingetretene Schäden.
  7. Der Rücktritt vom Mietvertrag ist bis zu 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich möglich. Bei Rücktritt bis zu einer Woche vor der Veranstaltung ist eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Auftragswertes zu zahlen, danach ist der Rücktritt nur noch bei einer Entschädigungssumme von 50 Prozent der Auftragssumme möglich.
  8. Für jegliche Schäden, die durch mangelhaften Strom oder Stromschwankungen (oder gestelltes Material) entstehen, hat der Veranstalter in vollem Umfang zu haften. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Veranstalter durchzuführen.

§5 Lieferung

  1. Wenn der Käufer bei Vertragsabschluß keine Lieferart bestimmt hat, geschieht dies nach Ermessen der Fa. TM-Eventservice.
  2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. TM-Eventservice verlassen hat.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine erneute Meldung der Versandbereitschaft ist nicht erforderlich, wenn der Käufer die Entgegennahme der per Nachnahme oder sonstwie gelieferten Ware verweigert hat.
  4. Die Firma TM-Eventservice ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet die Lieferung im Namen und für Recht des Käufers zu versichern.

§6 Liefer- und Leistungszeit

(Bei Kaufleuten gilt §8)

  1. Die Fa. TM-Eventservice bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät sie in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  2. Die Dauer der vom Käufer zu setzenden gesetzlichen Nachfrist wird auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei der Fa. TM-Eventservice beginnt. Die Fa. TM-Eventservice ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§7 Gewährleistung und Haftung

  1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungszeit durch Fabrikationsfehler oder Materialmängel schadhaft, liefert die Fa. TM-Eventservice nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  2. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung
  3. Der Käufer muß die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden prüfen und die Fa. TM-Eventservice von etwaigen Verlusten oder Schäden durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung, die von 2 Zeugen und vom Kunden unterschrieben werden muß, unterrichten. Im übrigen müssen der Fa. TM-Eventservice offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Fa. TM-Eventservice bereitgehalten werden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. TM-Eventservice aus.
  4. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Fa. TM-Eventservice oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder wird bei Nebelmaschinen nicht das original Fluid verwendet, entfällt die Gewährleistung. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt die Fa. TM-Eventservice nach ihrer Wahl, daß
    a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Fa. TM-Eventservice geschickt wird;
    b.)der Käufer das schadhafte Teil bzw. das Gerät bereit hält und ein Servicetechniker der Fa. TM-Eventservice zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei Kaufleuten gilt zusätzlich: Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann die Fa. TM-Eventservice diesem Verlangen entsprechen, wobei die unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit sowie Reisekosten zu den Standard Sätzen der Fa. TM-Eventservice zu zahlen sind.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen dieser Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Geräte, welche unter Ausschluß jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.
  7. Die Fa. TM-Eventservice steht dem Käufer nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner Erzeugnisse zur Verfügung. Sie haftet jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
  8. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sowie aller sonst in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen sind sowohl gegen den Käufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
  9. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Produkthaftungsrecht zur Anwendung kommt.

§8 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten

  1. Die von der Fa. TM-Eventservice genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund von höheren Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Fa. TM-Eventservice die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw…, auch wenn sie bei Lieferanten der Fa. TM-Eventservice oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Fa. TM-Eventservice auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. TM-Eventservice, die Lieferungen bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Sofern der Käufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit der Fa. TM-Eventservice.
  4. Die Fa. TM-Eventservice ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent), die der Fa. TM-Eventservice aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. TM-Eventservice die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 Prozent übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum der Fa. TM-Eventservice. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für die Fa. TM-Eventservice als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Fa. TM-Eventservice durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Fa. TM-Eventservice übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum der Fa. TM-Eventservice unentgeltlich. Ware, an der der Fa. TM-Eventservice (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Vorsorglich werden die dem Käufer von der Fa. TM-Eventservice gelieferten Waren auch sicherheitsübereignet, die Übergabe wird dadurch ersetzt, daß der Käufer diese Gegenstände unentgeltlich für die Fa. TM-Eventservice verwahrt.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, sofern er sich nicht im Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist in keinem Fall zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Fa. TM-Eventservice ab. Die Fa. TM-Eventservice ermächtigt ihn widerruflich, die an die abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Nahmen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigungen kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. TM-Eventservice hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Fa. TM-Eventservice berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Fa. TM-Eventservice liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

§10 Anwendbares Recht, Gerichtstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. TM-Eventservice und Käufer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
  2. Soweit gesetzlich zulässig ist Trier Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig Trier.

 

Impressum   Datenschutzerklärung        | ©TM Eventservice